„Die Prignitz wird, in den churfürstlichen Bestätigungen der Freyheiten der Landschaft und Städte, allezeit die Vormark, und niemals die Prignitz, genannt. Die Herleitung und Bedeutung des letztern Namen ist nicht recht gewiß.
Sie grenzte an die Elbe und Havel, an das Herzogtum Mecklenburg, und an den ruppinischen und havellandischen Kreis der Mittelmark, und ist 10 1/2 Meilen lang, und 7 1/2 Meilen breit.
Die Äcker werden nach dem Unterschiede ihrer Güte, in 4 Klassen geteilte. Königs Friedrich Wilhelm Vorsorge für die Verbesserung des Bodens der Mark, hat sich auch auf diese Landschaft erstrecket …
Die Prignitz enthält 11 Städte und 246 Dörfer. Die unmittelbaren Städte sind in ihrer Ordnung Perleberg, Pritzwald, Kyritz, Havelberg und Lenzen. Die Stadt Wittstock ist auch unmittelbar, wird aber, als eine ehemalige bischöfliche Stadt, zu jenen Städten nicht mitgerechnet. Die 9 geistlichen Inspectionen stehen unter dem Generalsuperintendenten der alten Mark und Prignitz. Es sind hier 54 gräfliche, freiherrliche und adelige Familien angesessen.
Die Landschaft wird in 7 Kreise abgeteilet, welche sind:
1. Der perlbergische Kreis, zu welchem 80 Dörfer gehören. Man bemerket: … Perleberg, die Hauptstadt dieser Landschaft, welche an der Stepenitz liegt, die sich vor derselben in 2 Ärme theilet, deren einer bey der Stadt weg geht, der andere aber beim Wallhause sich wieder in 2 Ärmel teilte, welche beide mitten durch die Stadt gehen. Sie enthält über 369 Wohnhäuser. An der Hauptkirche steht der Inspector der perlbergischen geistlichen Inspektion. Bey dem Hospitale zum heil. Geiste ist eine kleine Kirche und ein besonderer Prediger und Katechet. Die vornehmste Nahrung bestehet in Handwerkern und im Ackerbaue. Die Stadt hat das Direktorium unter den Städten dieser Landschaft. Ehedessen hat sie eine Zeitlang unter den Grafen von Mecklenburg gestanden. 1638 erlitte sie große Plünderung und Verwüstung von den Schweden. 1621, 26 und 38 hat sie Brandschaden erlitten …“ [1]
[1] Anton Friderich Büsching, Neue Erdbeschreibung. Neunter Teil welcher vom deutschen Reich den obersächsischen Kreis enthält, 1771, 1887.1888