Angekommen
„… actum in villa quae dicitur Quitilingaburg“, ausgefertigt in dem Ort, der Quitilingaburg genannt wird, so steht es unter einer Urkunde, die Heinrich I. am 22. April 922 schrieb. Es ist die erste urkundliche Erwähnung von Quedlinburg. Durch seine zentrale, verkehrsgünstige Lage im Ostfrankenreich und einen „kriegstüchtigen“ Burgberg wurde der Ort damals zur königlichen Pfalz weiterlesen…